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Liebe Besucher und Hausgäste,
wir freuen uns, Sie als Gäste im Haus der Jugend begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Wir möchten Sie bitten, die nachfolgenden Hinweise und Regeln durchzulesen und zu beachten, damit einem reibungslosen Aufenthalt im „Haus der Jugend“ nichts im Wege steht!

 

Ankunft
Wir bitten die/den GruppenleiterIn, die ungefähre Ankunftszeit im Vorfeld mit dem Personal abzusprechen und sich bei Ankunft bei unserem Personal anzumelden. Bitte sprechen Sie besondere Wünsche (Essenszeiten, Grillen statt Abendessen,...) möglichst frühzeitig mit der Hausleitung ab, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.


Anmeldungen
Anmeldungen werden für beide Seiten erst nach Rücksendung des Belegungs- vertrages durch die Gruppe verbindlich.
Freiplätze
Alle Aufsichtspersonen haben grundsätzlich den für die Gruppe maßgeblichen Tagessatz zu entrichten. LeiterInnen von Jugendgruppen und Schulklassen erhalten bei einer Gruppenstärke ab 17 Personen für eineN LeiterIn, bei einer Gruppenstärke über 25 Personen für zwei LeiterInnen kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Bettwäsche.


Absagen

Nach verbindlicher Bestätigung gelten folgende Stornogebühren:
bis 8 Wochen vor Antrittsdatum: 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr
Bei später eingehenden Absagen werden Ausfallentschädigungen erhoben:
a) weniger als 8 Wochen vor der Ver-anstaltung: 30% der Gesamtkosten
b) weniger als 4 Wochen vor der Ver-anstaltung: 50% der Gesamtkosten
c) weniger als 1 Woche vor der Ver-anstaltung: 70% der Gesamtkosten
Reduzieren sich die Teilnehmerzahlen um mehr als 10% und wird dies nicht bis spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn mitgeteilt, gelten die Sätze unter b) bzw. c)  auch für die Teilnahmeplätze, die über die 10%ige Kulanz hinaus nicht in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie Programmbausteine über das Haus der Jugend buchen, so fallen für diese ggf. gesonderte Stornokosten an, die nicht mit den o.g. Sätzen abgegolten sind.
Die Mindestgruppengröße für Gruppen im Haupthaus beträgt 16 Personen. Kleinere Gruppen müssen auf 16 Personen aufzahlen.
Bei Absagen durch das Haus der Jugend aufgrund von Naturkatastrophen, höherer Gewalt oder anderer Umstände, welche das Haus der Jugend nicht zu vertreten hat, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.


Hausrecht
Die Heimleitung übt das Hausrecht aus. Sie und ihre Beauftragten sind berechtigt, im Einzelfall verbindliche Weisungen zu erteilen, um

  1. eine unmittelbare leibliche oder seelische Gefährdung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder
  2. eine Bedrohung des Gesamtwohls der Einrichtung abzuwenden.

 

Hausübergabe
Bei der Ankunft werden Ihnen  die für Ihre Gruppe reservierten Schlafräume übergeben. Sollten mehrere Gruppen das Haus nutzen, bitten wir Sie, die Nutzung der Gruppenräume einvernehmlich mit dem Gruppenleiter der zweiten Gruppe zu regeln.
Sollten Sie Beschädigungen in den Räumen feststellen, die ihnen zur Nutzung übergeben werden, bitten wir Sie, diese umgehend der Hausleitung mitzuteilen.
Selbiges gilt auch für die technischen Geräte, Moderationsmaterial etc., die Ihnen bei der Übergabe zur Verfügung gestellt werden.

 

Außengelände
Rund um das Haus der Jugend befinden sich große Grün- und Waldlandschaften, die sich hervorragend zum Spielen und Toben eignen, Dreck unter den Schuhen ist da unvermeidlich. Tragen Sie daher im Haus bitte Hausschuhe.

 

Reinigung
Die Reinigung des Hauses wird von den Mitarbeitern der Einrichtung übernommen. Wir möchten Sie jedoch bitten, die von Ihnen genutzten Räume täglich zu säubern und am Abfahrtstag besenrein zu übergeben. Die Mülleimer sind zu leeren. Bitte achten Sie bei der Abfallentsorgung auf die Mülltrennung (Grüner Punkt, Biomüll, Papier, Altglas, Restmüll).


Essenszeiten
Die Mahlzeiten stehen zu folgenden Zeiten für die Gruppe im Speisesaal bereit:
Frühstück:    8.00 Uhr
Mittagessen:    12.00 Uhr
Kaffee (auf Wunsch):    15.00 Uhr
Abendessen:    18.00 Uhr
Nach Absprache sind leichte Änderungen in den Essenszeiten möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Teilnehmer Ihrer Gruppe vor dem Essen die Tische decken und sie nach den Mahlzeiten abräumen und säubern. Daneben ist die Mithilfe beim Abtrocknen erforderlich.


Bettwäsche
Sollte ein TeilnehmerInnen keine eigene Bettwäsche dabei haben, kann Bettwäsche im Haus gemietet werden. Alle TeilnehmerInnen müssen ihre Betten beziehen, da wir anderenfalls die Reinigungskosten für Matratzen etc. Ihnen bzw. Ihrer Organisation in Rechnung stellen müssen.
Das Schlafen in Schlafsäcken ist nicht erlaubt.


Telefon, Kiosk, Post
Im Clubraum steht ein Telefon für die Gruppen  zur Verfügung, bei dem die Gebühren gesondert erfasst und berechnet werden. Das Anschließen  von anderen Telekommunikationsgeräten ist nur nach Rücksprachen mit dem Personal gestattet, ggf. daraus resultierende Kosten werden der Gruppe in Rechnung gestellt.
Ein Kiosk befindet sich im Keller des Hauses, die Öffnungszeiten teilt Ihnen die Hausleitung gerne mit. Getränke können bei der Hausleitung preisgünstig gekauft werden.
Post (Briefe, Postkarten) kann bei der Hausleitung abgegeben werden und wird dann dem Postboten mitgegeben. Briefmarken und Postkarten sind ebenfalls bei der Hausleitung erhältlich.


Ruhezeiten
Sind zwei Gruppen gleichzeitig im Haus der Jugend, ist die Nachtruhe auf 23.00 Uhr festgelegt. Wir möchten Sie bitten, auf das Schlafbedürfnis der anderen Gäste Rücksicht zu nehmen und nach 23.00 Uhr auf den Etagen, auf denen die Schlafräume sind, für Ruhe zu sorgen. Auch der Lärmpegel in den Gruppenräumen und auf der Fläche vor dem Haus sollte so stark reduziert werden, dass das Schlafen problemlos möglich ist.

 

Besondere Gefahren auf dem Gelände des Haus der Jugend
Die direkte Lage am Waldrand und in unmittelbarer Nähe zu den „Großen Steinen“ macht nicht zu letzt den besonderen Charme dieser Anlage aus. Dadurch bestehen aber auch gewisse Risiken, über die Sie Ihre Gruppe informieren sollten:

  • Beim Spielen im Wald und auf den nicht befestigten Wegen können Wurzeln, abgebrochene Äste u.ä. als Stolperfallen dienen; Herunterge-fallenes Laub stellt, insbesondere wenn es feucht ist, eine zusätzliche Rutschgefahr dar.
  • Das Besteigen der „Großen Steine“ ist nicht erlaubt.
  • Im Bereich des alten Steinbruchs besteht Absturzgefahr. Bitte benutzen Sie nur die befestigten Wege, um in den Steinbruch zu gelangen.
  • Lagerfeuer müssen vorher der Hausleitung mitgeteilt werden.

 

Ropes Course
Auf dem Gelände des Haus der Jugend befindet sich ein „Ropes Course“. Die Benutzung dieser Elemente ist nur gestattet, wenn Personen dabei sind, die über die notwendige Ausbildung verfügen (ABC-Workshop und Sicherungswork-shop). Bei rechtzeitiger Anmeldung (mind. 2 Monate vor Aufenthaltbeginn) ist die Hausleitung gerne bereit, bei der Vermittlung von ausgebildeten Anleitern zu helfen. In diesem Zusammenhang gelten die Regelungen aus dem Abschnitt “Programmbausteine”.
Das Benutzen und Besteigen der Elemente ohne einen ausgebildeten Anleiter ist nicht statthaft. Sollte eine Gruppe ohne qualifizierten Anleiter die Elemente dennoch benutzen, haftet ausschließlich der Gruppenleiter für entstehende Schäden, dies gilt auch, wenn es sich um einen Schaden handelt, der auf eine mangelnde Verkehrssicherung-spflicht beruht.
Für Gruppen mit ausgebildeter/-m LeiterIn: Für die Benutzung des „Ropes Courses” fallen zusätzliche Gebühren an, die Sie bitte der Preisliste entnehmen. Diese Gebühren sind notwendig, um die Wartung und Unterhaltung der Anlage zu finanzieren. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich daraufhin, dass die Benutzung eines „Ropes Courses“ i.d.R. KEIN versichertes Risiko für den durchführen Jugendgruppen-leiterInnen darstellt. Daher muss jede Gruppe vor der Benutzung der Anlage bei der Heimleitung eine entsprechende Versicherung abschließen. Bitte beachten Sie die Angaben in der Preisliste!


Schäden
Die Hausleitung ist bemüht, Ihnen zu Aufenthaltsbeginn ein schadenfreies Haus samt Einrichtung zu übergeben und möchte das Haus so auch der nächsten Gruppe übergeben. Dafür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte melden Sie alle Schäden unverzüglich der Hausleitung. Bei grob fahrlässig oder mutwillig entstandenen Schäden sind wir gezwungen, die Verantwortlichen dafür kostenpflichtig haftbar zu machen.
Unfälle aller Art sind der Hausleitung mitzuteilen.
Bitte achten Sie auch darauf, dass auf dem Gelände die Verkehrshinweise eingehalten werden.
Für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt die Hausleitung keine Haftung.
Sollten Teile der Anlage durch höhere Gewalt oder durch Beschädigungen, die von Dritten verursacht worden sind, nicht zur Verfügung stehen, können gegen das Haus der Jugend wederSchadensersatzansprüche geltend gemacht werden, noch berechtigt dies zu einer Stornierung der Buchung.

 

Programmbausteine
Das Team vom Haus der Jugend vermittelt Ihnen gerne Bausteine für ein abwechslungsreiches Programm. Diese Programmbausteine werden von externen Dienstleistern angeboten und durchgeführt. Das Haus der Jugend übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen und die der Beschreibung entsprechenden Durchführung der Bausteine. Eine Stornierung des Aufenthalts oder Reisepreisminderung, wenn gebuchte Bausteine nicht angeboten werden können, ist ausgeschlossen. Die Kosten für die Programmbausteine werden Ihnen i.d.R. Gemeinsam mit der Belegung in Rechnung gestellt und dann vom Haus der Jugend den Dienstleistern erstattet.
Wir weisen darauf hin, dass bei der Absage der Reise oder einzelner Bausteine Stornokosten für die einzelnen Bausteine auf Sie zukommen können. Diese sind nicht Bestandteil der Stornokostensätze des Haus der Jugend sondern obliegen den jeweiligen Dienstleistern.

 

Abreise
Bitte  informieren Sie die Hausleitung rechtzeitig vor Abfahrt über den genauen Zeitpunkt Ihrer Abreise. Die Belegung endet i.d.R. eine Stunde nach der letzten Mahlzeit. Die Schlafräume sind bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag zu räumen.  Vor der Abreise findet eine Abnahme der Räume statt.
Diese Regeln sind verbindlicher Bestandteil des Belegungsvertrages und werden von den Gruppenleitern im vollen Umfang anerkannt.



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Haus der Jugend "an den Großen Steinen" Große-Steine-Weg 10 37235 Hessisch Lichtenau
Tel.: 05602/5821 Fax: 05602/7128 E-Mail: info@haus-der-jugend.eu
Eine gemeinsame Einrichtung von Kreisjugendring Witzenhausen e.V. und dem
Eigenbetrieb Jugend-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen des Werra-Meißner-Kreises